Union und SPD haben sich geeinigt, die Rechte von Kindern erstmals ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.
Der Familienbund der Katholiken hält das für überflüssig. Eher solle das Jugendhilferecht angegangen werden. Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes, hat dies in einem Interview mit dem Domradio, das in Köln produziert wird, erläutert.
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Domradio: Der Familienbund sagt, Kinderrechte im Grundgesetz seien ein Angriff auf die Selbstbestimmung der Familie. Warum?
Matthias Dantlgraber: Damit ist gemeint, dass in neuen Kinderrechten potenziell die Gefahr liegt, dass die Rechte des Staates erweitert werden, in die Rechte der Familien einzugreifen. Beispielsweise könnten neue Schutzpflichten für Kinderrechte den Staat ermächtigen, deutlich früher Kinder aus den Familien zu nehmen oder sich in die Frage einzumischen, was eine gute Erziehung ist. Das wollen wir nicht.
Domradio: Den Unionsparteien war wichtig, dass durch die Kinderrechte im Grundgesetz nicht die Rechte der Eltern geschmälert werden. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt. Können Sie dieser gefundenen Formulierung zustimmen?
Dantlgraber: Dieser Formulierung würde ich zustimmen, soweit man überhaupt die Verfassung ändern möchte. Wenn man die Verfassung ändern möchte, dann muss dieser Satz drinstehen, damit das Erziehungsrecht der Eltern nicht gefährdet wird. Besser wäre es aber, bei der aktuellen verfassungsrechtlichen Regelung zu bleiben, denn die schützt die Kinder und die Familien am besten.
Domradio: Was wäre denn ein besserer Weg, um die Rechte von Kindern zu stärken?
Dantlgraber: Zunächst einmal ist zu sagen, dass durch die Debatte der Eindruck erweckt wird, Kinder seien noch nicht geschützt. Dabei haben sie bereits alle Grundrechte. Das heißt, wir haben eine gute Lage. Da muss man verfassungsrechtlich nichts ändern. Man muss auf der einfachen gesetzlichen Ebene rangehen, beispielsweise bei Jugendhilferecht.
Domradio: Manchen geht die jetzt gewählte Formulierung noch nicht weit genug. Juristen sagen, der Text, wie er ins Grundgesetz soll, bleibe noch hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück. Was würden Sie dem entgegnen?
Dantlgraber: Nun ja. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt ja weiterhin. Und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist auch das Grundgesetz nach der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen. Deshalb muss sie nicht mehr ausdrücklich in den Wortlaut aufgenommen werden.
Domradio: Könnten Sie einer anderen Formulierung denn eher zustimmen? Als gutes Vorbild gilt Artikel 24 der Europäischen Grundrechtecharta. Dort heißt es, das Kindeswohl sei zu berücksichtigen bei allen kinderbetreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen. Was halten Sie davon?
Dantlgraber: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die bisherige Regelung im Grundgesetz sehr prägnant das regelt, was wichtig ist. Bereits jetzt müssen die Interessen der Kinder bei allen Abwägungen staatlicher Stellen angemessen berücksichtigt werden. So wie es jetzt auch in der neuen Formulierung ist. Die jetzige Formulierung führt eigentlich nur das aus, was ohnehin schon gilt. Und ist deshalb unnötig.
(Domradio, 14.1.2021)
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