Corona-Kinderfreizeitbonus – muss zum Teil beantragt werden

Corona-Kinderfreizeitbonus – muss zum Teil beantragt werden

Der Bundestag hat einen Kinderfreizeitbonus als Hilfe für bedürfte Familien beschlossen („Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“). Dieser wird aber nicht in jedem Fall antragsfrei ausbezahlt. Lediglich Bezieher des Kinderzuschlags erhallten automatisch die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind im August. Eltern, die nur Wohngeld und Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, müssen ein kurzes Formular ausfüllen, damit der Bonus zeitnah ausgezahlt werden kann.

Das Formular findet sich ab Anfang Juli unter www.familienkasse.de, wo es auch weitere Informationen dazu gibt. Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August können per Post an die regionale Familienkasse gesendet werden. Ohne Antrag ausgezahlt wird der Einmalbetrag an Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz und Ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz.

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Manfred Fürnrohr author