Professorin Dr. Anne Lenze, Professorin für das Recht der sozialen Sicherung an der Hochschule Darmstadt, hat in einem Kommentar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung der Kinderzahl in den Sozialversicherungen analysiert. „Es ist also zu erwarten, dass in der Sozialversicherung das Durchwursteln weitergeht und das sich stetig verschlechternde Verhältnis von Beitragszahlenden und Leistungsempfangenden mit steigenden Bundeszuschüssen, sinkenden Leistungen und einer Verlagerung der Absicherung auf private oder staatlich administrierte Kapitaldeckung verarbeitet wird – mit den bekannten Risiken“, so die Professorin. Der vollständige Kommentar ist im Verfassungsblog zu finden.
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